MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst

Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.

Das Bundesfinanzministerium hat am 4. August 2006 einen Erlass herausgegeben, der sich mit der Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007 befasst. Die Änderung ergibt sich durch die Senkung der Sparerfreibeträge von derzeit 1.370 Euro (2.740 Euro bei Zusammenveranlagung) auf 750 / 1.500 Euro. Unter Berücksichtigung des Werbungskosten-Pauschbetrages können daher ab dem 1. Januar 2007 nur noch höchstens 801 / 1.602 Euro vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellt werden. Für bestehende Freistellungsaufträge gilt, dass der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem 31. Dezember 2006 zufließen, nur zu 56,37 % des Volumens des erteilten Freistellungsauftrags berücksichtigt wird. Wer eine andere Aufteilung wünscht, muss einen Antrag nach neuem Muster stellen.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.