MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Keine Sperrmöglichkeit für Domains

Die zentrale Domainvergabestelle in Deutschland (DENIC) ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Domain zu sperren.

Möchten Sie die Verwendung einer bestimmten Domain verhindern, beispielsweise Ihres Namens, dann müssen Sie diese Domain für sich registrieren lassen. Eine Sperrung der betreffenden Domain können Sie von der DENIC hingegen nicht verlangen. Der Bundesgerichtshof lehnte eine solche Sperrung ab, da diese nicht mit der Verfahrenseffizienz vereinbar ist.

Müssten bei jeder Vergabe erst Rechte Dritter geprüft werden, käme es zu unangemessenen Verzögerungen. Die Richter bestätigen die Abweisung der Klage, die der frühere Ministerpräsident Kurt Biedenkopf gegen die DENIC angestrengt hatte. Wenn Sie also die Benutzung einer Domain durch andere verhindern wollen, müssen Sie diese somit selbst registrieren lassen.



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