MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Berufliche Nutzung eines Computers

Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen.

Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen. Eine Aufteilung der Aufwendungen ist beim Computer ebenso möglich wie bei einem Pkw. Genauso wie Sie bei einem Pkw anhand der gefahrenen Kilometer den beruflichen Nutzungsanteil ermitteln, können Sie die berufliche Nutzung des Computers anhand der Stunden der beruflichen oder privaten Nutzung ermitteln.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.