MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ab 2015
Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.
Das Bundeskabinett hat Ende Januar den neuen Existenzminimumbericht für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass für beide Jahre beim steuerfreien Existenzminimum (derzeit 8.354 Euro) und beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 Euro) Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag ist um mindestens 118 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 298 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag ist um mindestens 144 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 240 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Die notwendigen gesetzgeberischen Schritte werden jetzt in die Wege geleitet.
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