Der Wachstumsbooster kommt

Die Regierungskoalition setzt erste Maßnahmen im Steuerrecht um, mit denen Anreize für private Investitionen geschaffen werden sollen.

Die neue Regierungskoalition macht Dampf bei den ersten Änderungen im Steuerrecht und hat das Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" angestoßen. Das Gesetz, das die Bundesregierung als "Wachstumsbooster" bezeichnet, enthält eine Handvoll Maßnahmen die sowohl kurzfristig Investitionsimpulse als auch langfristige Planungssicherheit geben sollen. Hauptelement der kurzfristig wirksamen Maßnahmen sind die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.

Auch wenn die Koalition den Gesetzentwurf parallel als Regierungsentwurf und als Parlamentsentwurf angestoßen hat, um die parlamentarischen Beratungen zu beschleunigen, ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst nach der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Der Grund dafür ist, dass der Bundesrat nur monatlich tagt und das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag voraussichtlich nicht bis zur letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause abgeschlossen sein wird. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Maßnahmen:



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