Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.
Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
In einem Pilotprojekt testet die Hessische Finanzverwaltung ein Verfahren, bei dem das Finanzamt den Steuerzahlern die Erstellung der Steuererklärung abnimmt.
Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
Bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wieder auf zehn Jahre verlängert werden.
Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
Erteilt das Finanzamt mehreren Personen dieselbe verbindliche Auskunft, fällt dafür nur eine gemeinsame Gebühr an.
Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll das Steueränderungsgesetz auch Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht bringen.
Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
Alle am 4. August 2025 noch anhängigen Einsprüche zur Frage der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags werden nun per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.
Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Fiskus nimmt Influencer ins Visier
Die Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben.

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