Selbständige und Unternehmer
Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.
Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.
Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.
Nun geniest auch die Altersvorsorge von Selbstständigen Pfändungsschutz, der dem von gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
Derzeit ist ein weiteres Gesetz zum Bürokratieabbau in Planung, das am 1. Juli 2007 in Kraft treten soll.
Für den Gewinnzuschlag für eine Rücklage haftet der neue Eigentümer des Betriebs.
Anteile eines Einzelunternehmers an der Kapitalgesellschaft, von der er seine Betriebsstätte gepachtet hat, sind notwendiges Betriebsvermögen.
Als Gesellschafter einer GbR haften Sie für Steuerschulden der GbR unabhängig von einer abweichenden Innenvereinbarung.
Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.
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