Rund um die Familie
Neue Grundsätze für den nachehelichen Unterhalt
Maßgeblich für die Berechnung eines nachehelichen Aufstockungsunterhalts sind von nun an - in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung - die Erwerbseinkünfte, die die Ehegatten nach der Scheidung erzielen. Somit steht zukünftig einem Ehegatten, der nach der Scheidung erwerbstätig ist, ein höherer Aufstockungsunterhalt zu.
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Eheliches Güterrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt die Güterstände der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.
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Rückzahlungsverpflichtung bei geschiedenen Ehegatten
Geschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind.
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Freiwilliger Kindsunterhalt bleibt bei Sozialleistungen unberücksichtigt
Die mündliche Zusage einer freiwilligen Unterhaltsleistung ist rechtlich nicht bindend. Deswegen können solche Zahlungen bei der Bemessung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt werden.
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Anfechtung der Vaterschaft
Mit der Kenntnisnahme eines intimen Verhältnisses der Mutter mit einem Dritten beginnt die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft.
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