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Rund um die Familie

Mutter muss den Namen des Vaters nennen
Eine Mutter muss dem vermeintlichen Vater ihres Kindes für den Unterhaltsregress den Namen des echten Vaters nennen.
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Anspruch auf Namensherausgabe
Die Deutsche Telekom AG muss einem Vierjährigen den Anschlussinhaber einer Telefonnummer nennen, wenn der Vater lediglich diese Nummer hinterlassen hat.
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Steuererstattungen unterliegen dem Zugewinnausgleich
Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
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Brautgeld gibt es nicht zurück
Vereinbarungen über ein sogenanntes Brautgeld, das von der Familie des Bräutigams dem Brautvater gezahlt werden muss, sind sittenwidrig.
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Kind darf beim Umgangsrecht mitentscheiden
Kinder können in der Regel ab dem zwölften Lebensjahr die Bedeutung des Umgangsrechts einsehen und dürfen damit über die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts mitentscheiden.
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