Erben und Vererben
Testierfreiheit des Erblassers
Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.
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Immobilienvermögen steuerfrei übertragen
Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.
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Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer
Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.
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Vergünstigungen für Betriebsvermögen
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.
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Zurechnung von Zinsen im Erbfall
Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.
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