Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
Zusätzlich zur Verschärfung bei der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige wollen die Bundesländer auch noch einen Strafzins von 5 % verlangen.
Mehrere steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs werden nun per Gesetz wieder ausgehebelt.
Statt Steuererleichterungen gibt es dieses Jahr vom Gesetzgeber Sparmaßnahmen und eine neue Steuer zum Jahreswechsel.
Mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts darf die Finanzverwaltung nun die gestohlenen Bankdaten aus dem Ausland auswerten, denn Straftaten eines Informaten führen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.
Das Finanzamt darf dem Steuerzahler nicht einfach eine Aussetzung der Vollziehung aufzwingen, um selbst Zinsen kassieren zu können.
Ein jetzt beschlossener Gesetzentwurf sieht vor allem Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige vor.
Zwar erfolgte die Neuregelung rückwirkend, aber sie ist verfassungsgemäß, weil sie zum Vorteil der Wohnmobilbesitzer war.
Die neuste Steuerschätzung prognostiziert aufgrund der guten Konjunktur drastisch gestiegene Steuereinnahmen für die nächsten Jahre.
Das neue Abkommen regelt einen Informationsaustausch für die Zukunft. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über Regelungen für die Vergangenheit vereinbart.
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