Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Mit jedem Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst.

Zum 1. Januar 2018 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte wieder wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr angepasst. Die Löhne und Gehälter sind 2016 um durchschnittlich 2,42 % gestiegen, wobei Ostdeutschland durch die deutliche Anhebung im letzten Jahr diesmal einen geringeren Anstieg erfährt.

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 36.540 Euro im Jahr (3.045 Euro mtl.). Im Osten erhöht sich die Bezugsgröße nur um 420 Euro auf dann 32.340 Euro im Jahr (2.695 Euro mtl.).


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