Selbständige und Unternehmer
Durch das MoPeG treten 2024 wichtige Änderungen für Personengesellschaften in Kraft, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Der Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV liegt vor, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen.
Die nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen sollen künftig auch in Textform, also per E-Mail, möglich sein.
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