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Einkommensteuer - Ehepartner und KinderStreichung von SteuervorteilenVor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen. ...mehr... Ansparrücklage ist kein schädliches EinkommenDie Ansparrücklage gilt bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht als schädliches Einkommen. ...mehr... Übertragung des BetreuungsfreibetragsDie Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt nur auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist. ...mehr... Kinderfreibetrag trotz Befreiung von der UnterhaltsverpflichtungAuch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. ...mehr... Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten EhegattenBei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. ...mehr... Kindergeld-Ablehnung bleibt bestandskräftigEin bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse Ihnen das Kindergeld verweigert hat, bleibt trotz der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen. ...mehr... Vermögensübergabe gegen VersorgungsleistungEine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben. ...mehr... Aufteilung von Steuern nach der TrennungLeben Ehegatten getrennt, so kann es zum Streit darüber kommen, wer Steuern nachzahlen muss, und wer einen Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Der Aufteilungsmaßstab wird dann durch eine fiktive getrennte Veranlagung ermittelt. ...mehr... Ortsübliches Grabmal als dauernde LastIst die Kostenübernahme für ein ortsübliches Grabmal Teil der Vereinbarung über eine Vermögensübergabe, dann sind die Kosten auch als dauernde Last steuerlich zu berücksichtigen. ...mehr... Differenzkindergeld bei Tätigkeit im EU-AuslandWohnen Sie mit Ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber im EU-Ausland oder der Schweiz, stehen Ihnen Leistungen für Ihre Kinder nur nach dem dort geltenden Recht zu. ...mehr...
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