Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Aufteilung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, wie der Entlastungsbetrag aufzuteilen ist, wenn das gemeinsame Kind annähernd gleichwertig in die Haushalte beider Eltern eingebunden ist. ...mehr...

Kindergeld für im Ausland studierende Kinder

Aufenthalte vor Beginn oder nach Ende des Studiums zählen nicht bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer in Deutschland, soweit diese Dauer für den Kindergeldanspruch relevant ist. ...mehr...

Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung der Eltern

Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei. ...mehr...

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen

Mit zwei Schreiben äußert sich das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung. ...mehr...

Schwarz-gelbes Sparpaket

Durch das Sparpaket der Bundesregierung kommen auf Bürger und Unternehmen neue finanzielle Belastungen zu. ...mehr...

Wenn Kinder flügge werden...

Auch die Schulung beim zukünftigen Arbeitgeber gehört noch zur Ausbildungszeit, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. ...mehr...

Außergewöhnliche Belastung der Eltern eines behinderten Kindes

Der Unterhalt kann trotz eigenen Vermögens des behinderten Kindes als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. ...mehr...

Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010

Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben. ...mehr...

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten

Wegen eines Musterverfahrens wird die Steuer in Hinsicht auf die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nur noch vorläufig festgesetzt. ...mehr...

Studiengebühren sind keine außergewöhnliche Belastung

Auch außergewöhnlich hohe Studiengebühren für den Besuch einen Privatuniversität stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. ...mehr...

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