Steuern und Abgaben
Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Das Bundesverfassungsgericht muss derzeit prüfen, ob die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum verfassungswidrig ist.
Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.
Wenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Die Anrechnung einer zumutbaren Belastung bei der Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender ist verfassungswidrig.
Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.
Jetzt können auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Anspruchsprüfung von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.
Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.
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