Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt. weiter
Das Finanzamt darf eine Steuererklärung nicht allein deswegen vorweg anfordern, weil der Steuerzahler mit seinem Einkommen voraussichtlich unter den Spitzensteuersatz fällt. weiter