Eine Gemeinde kann nicht die Freigabe einer Internet-Domain erzwingen, wenn die Domain früher von einer Person gleichen Namens angemeldet worden war. weiter
Nach allgemeiner Meinung gelten für die auf elektronischem Wege getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung. weiter