Wenn die Beiteiligung an der Ferienimmobiliengesellschaft rein privater Natur ist, darf das Finanzamt auch nicht die Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung oder Kapitalerträge versteuern. weiter
Weil die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist teilweise verfassungswidrig war, hat die Finanzverwaltung jetzt geregelt, wie in den noch offenen Fällen zu verfahren ist. weiter
Die Zahlung an den Grundstücksnachbarn für eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit erhöht in der Regel den Wert des Grundstücks und führt damit zu nachträglichen Anschaffungskosten. weiter