Das Finanzamt darf sich nicht generell beim Käufer bedienen, wenn das insolvente Unternehmen die Umsatzsteuer aus einem Verkauf im Insolvenzverfahren nicht abführt. weiter
Der EU-Ministerrat hat Änderungen zum Ort der Erbringung einer Dienstleistung und ein neues Verfahren für die Mehrwertsteuererstattung beschlossen. weiter
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an. weiter
Verbucht ein Unternehmen Über- und Doppelzahlungen seiner Kunden erst in späteren Jahren als erfolgswirksame Geldeingänge, ändert dies nichts an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. weiter