Wenn der Arbeitgeber nachträglich Sozialversicherungsbeiträge abführt, die er von seinen Arbeitnehmern nicht einbehalten hat und nicht mehr einfordert, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor. weiter
Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat. weiter
Die Bewertung vor allem hochpreisiger Sachbezüge führt immer wieder zu Streit mit der Finanzverwaltung. Diese verweigert momentan die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung. weiter