![]() | Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KGDie Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.In Bezug auf die Ansparrücklage hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der alten Vorschrift sein kann und damit die besseren Bedingungen für eine Ansparrücklage in Anspruch nehmen durfte. Voraussetzung ist allerdings, dass an der Komplementär-GmbH nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen für Existenzgründer erfüllen. Damit werden nun alle Rechtsformen im Prinzip gleichgestellt, selbst wenn die Ansparrücklage mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt wurde. [zurück zum Anfang] [eine Seite zurück] [Volltextsuche] | |