Steuern und Abgaben
A1-Bescheinigungen für die Entsendung eines Arbeitnehmers müssen seit diesem Jahr elektronisch beantragt werden. In einigen Ländern gibt es zur Bescheinigung verstärkt Kontrollen.
Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch ohne Rechnung denkbar, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Rat der EU hat mehrere kleinere Änderungen am Mehrwertsteuersystem beschlossen, die ab 2020 gelten sollen.
Für die bis Ende 2019 abzuschließende Reform der Grundsteuer liegen jetzt erste Eckpunkte vor, die erneut auf ein eher komplexes Bewertungsverfahren hindeuten.
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Den umsatzsteuerlichen Vorgaben für Rechnungsangaben genügt jede Anschrift, unter der das Unternehmen erreichbar ist.
Mit mehr Kindergeld und einer Anpassung steuerlicher Eckwerte bringt das jetzt verabschiedete Familienentlastungsgesetz vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts kann bei bedeutenden Steuerfragen Rechtssicherheit für die Zukunft geben.
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