Internet und Telekommunikation
Diverse Änderungen im Verfahrensrecht sollen Abmahnwellen in der Zukunft unattraktiv machen.
Sportvereine und Pay-TV-Anbieter dürfen den grenzüberschreitenden Vertrieb von Pay-TV-Decoderkarten in der EU nicht verbieten.
Die Deutsche Telekom AG muss einem Vierjährigen den Anschlussinhaber einer Telefonnummer nennen, wenn der Vater lediglich diese Nummer hinterlassen hat.
Ein beruflich genutzter PC im häuslichen Arbeitszimmer von Freiberuflern und Selbstständigen unterliegt der Gebührenbefreiung für Zweitgereäte.
Ein eBay-Mitglied haftet nicht dafür, wenn ein anderer unter ihrem Namen Angebote in eBay einstellt.
Zum 1. Juli 2010 greifen die neuen, von der EU verordneten Preisobergrenzen für Roamingverbindungen.
Ein Anschlussinhaber muss das Downloadverbot für seine Kinder auch überwachen, wenn er nicht selbst in Haftung genommen werden will.
Hersteller von Markenprodukten dürfen ihren Vertriebspartnern die Nutzung bestimmter Vertriebsformen, etwa von Auktionsplattformen im Internet, untersagen.
Internetkäufe zu einem irrtümlich viel zu niedrig eingestellten Preis sind nur dann ein echtes Schnäppchen, wenn der Verkäufer sich durch einen Vertrag rechtlich bindet.
Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.
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