Steuerkanzlei
KLAUS JORDAN


Dipl.-Kfm. Klaus Jordan StB/RB
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Höhere Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Zum 1. Januar 2015 soll die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 5,0 % auf 6,5 % steigen.

Ende Oktober hat die Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % zu erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem 1. Januar 2015 gelten und ist bereits im Landtag beraten worden. Die Landesregierung will damit jährlich 400 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen generieren.



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