Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Wirksamer Bescheid vor Verjährung des Erstattungsanspruchs (Stand: 20.2.04)
Hat der Steuerzahler einen Erstattungsanspruch wegen eines unwirksamen Steuerbescheids, dann kann das Finanzamt noch einen wirksamen Bescheid vor Verjährung des Erstattungsanspruchs erlassen.weiter »
Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen (Stand: 23.1.04)
Mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen können nach dem 31. Dezember 2003 zahlreiche Buchhaltungsunterlagen vernichtet werden.weiter »
Elektronische Steuerdatenübermittlung (Stand: 9.1.04)
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.weiter »
Verkürzte Schonfristen ab 2004 (Stand: 9.1.04)
Ab 2004 entfällt die Abgabeschonfrist komplett und die Zahlungsschonfrist wird von fünf auf drei Tage reduziert.weiter »
Steueramnestie für reuige Sünder (Stand: 19.12.03)
Mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit wird reuigen Steuersündern eine Brücke in die Legalität geschlagen, wenn sie eine pauschale Nachzahlung leisten.weiter »
Anfechtung der Person des Außenprüfers (Stand: 21.11.03)
Unter Umständen kann Ihnen ein Recht auf die gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zustehen.weiter »
Verteilung der Steuerstrafverfahren (Stand: 26.9.03)
Die Anzahl der Finanzgerichtsverfahren ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich.weiter »
EDV-gestützte Betriebsprüfung (Stand: 29.8.03)
Bei der Betriebsprüfung setzen die Prüfer auch eine spezielle Software ein, um die Buchführung automatisch auf mögliche Unregelmäßigkeiten zu prüfen.weiter »
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Stand: 15.8.03)
Bisher steuerunehrliche Bürger erhalten mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eine Brücke in die Legalität, wenn sie bis zum 31. März 2005 ihre Steuerschuld begleichen.weiter »
Einspruchsbearbeitung der Finanzämter (Stand: 18.7.03)
Die amtliche Statistik über die Einspruchsbearbeitung der Finanzämter zeigt, dass es sich lohnt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen.weiter »

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