Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Finanzverwaltung verhindert Rechtsschutz durch Vorläufigkeitsvermerk (Stand: 1.5.08)
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.weiter »
Spendenbescheinigungen müssen bis Ende 2008 angepasst werden (Stand: 1.5.08)
Die Frist zur Anpassung der Zuwendungsbestätigungen an die neuen Muster ist bis zum 31. Dezember 2008 verlängert worden.weiter »
Steuererklärung nicht per Diskette (Stand: 1.5.08)
Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.weiter »
Auskunftsanspruch über steuerliche Datensammlung hat Grenzen (Stand: 1.5.08)
Die Finanzbehörden müssen keine Auskünfte über die ihnen bekannten Auslandsaktivitäten eines Steuerzahlers geben.weiter »
Steuerhinterziehung soll erst nach zehn Jahren verjähren (Stand: 1.5.08)
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden und damit mit der verlängerten Festsetzungsfrist zusammenfallen.weiter »
Vorläufigkeitsvermerk für Steuerberatungskosten (Stand: 1.5.08)
Sämtliche Steuerbescheide ergehen zukünftig nur noch vorläufig hinsichtlich der Streichung des Sonderausgabenabzugs für privat veranlasste Steuerberatungskosten.weiter »
Einspruch per E-Mail (Stand: 1.4.08)
Da nicht abschließend geklärt ist, ob ein Einspruch per E-Mail zulässig ist, sollte der Einspruch weiter per Brief oder Fax eingelegt werden.weiter »
Preisgelder aus TV-Shows sind steuerpflichtig (Stand: 1.4.08)
Das Preisgeld aus einer Fernsehproduktion ist als sonstige Einnahme steuerpflichtig, weil es die Gegenleistung für die Teilnahme an der Show ist.weiter »
Vertrauensschutz im Steuerrecht (Stand: 1.4.08)
Hohe Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof, damit sich ein Steuerzahler auf den Vertrauensschutz in eine bisher unstrittige Rechtsauslegung berufen kann.weiter »
Zuordnung von Steuerberatungskosten bis 100 Euro (Stand: 1.4.08)
Die Zuordnung von gemischten Steuerberatungskosten zum abziehbaren Anteil wird bis zu einer Höhe von 100 Euro grundsätzlich nicht beanstandet, wobei diese Grenze sich für Eheleute nicht verdoppelt.weiter »

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