Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Kindergeld auch für volljähriges, arbeitsloses Kind (Stand: 1.10.04)
Auch für volljährige Kinder, die arbeitslos sind, können die Eltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind auch arbeitsbereit ist.weiter »
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Stand: 20.8.04)
Bei dem erst 2004 eingeführten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat die Bundesregierung bereits wieder Änderungen vorgenommen, um der Kritik aus der Praxis gerecht zu werden.weiter »
Fehlerhafte Prognose der Einkünfte eines Kindes (Stand: 9.7.04)
Stellt sich die Prognose der Einkünfte eines Kindes als falsch heraus, können Kindergeldfestsetzungen rückwirkend aufgehoben werden.weiter »
Aufwendungen für Unterbringung eines Angehörigen (Stand: 28.5.04)
Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen im Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.weiter »
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch (Stand: 16.4.04)
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.weiter »
Mietverträge mit einem Unterhaltsberechtigten (Stand: 19.3.04)
Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.weiter »
Anrechnung des Entlassungsgelds (Stand: 20.2.04)
Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.weiter »
Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung (Stand: 23.1.04)
Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.weiter »
Änderungen auch für Familien (Stand: 9.1.04)
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.weiter »
Einfachere Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag (Stand: 9.1.04)
Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.weiter »

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