Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften (Stand: 1.2.06)
Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.weiter »
Weitere Steueränderungen für 2006 geplant (Stand: 1.1.06)
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.weiter »
Schulgeld und Reisekosten für Kinder im Ausland (Stand: 1.1.06)
Schuldgeld und Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts für Kinder, die im Ausland leben, sind nicht steuerlich abzugsfähig.weiter »
Geänderte Wahl der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis (Stand: 1.12.05)
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.weiter »
Freiwilliges soziales Jahr im Ausland (Stand: 1.12.05)
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.weiter »
Die Finanzplanung der Großen Koalition (Stand: 12.11.05)
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.weiter »
Zusammenveranlagung nach einer Woche? (Stand: 1.11.05)
Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.weiter »
Einkunftsgrenzen beim Kindergeld (Stand: 1.11.05)
Das Verfassungsgerichtsurteil zum Kindergeld wird von der Verwaltung mittlerweile bei allen Anträgen berücksichtigt, außerdem wird geprüft.weiter »
Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche Belastung (Stand: 1.11.05)
Therapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt.weiter »
Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung (Stand: 1.10.05)
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.weiter »

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