Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Geänderte Wahl der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis (Stand: 1.12.05)
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.weiter »
Freiwilliges soziales Jahr im Ausland (Stand: 1.12.05)
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.weiter »
Die Finanzplanung der Großen Koalition (Stand: 12.11.05)
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.weiter »
Einkunftsgrenzen beim Kindergeld (Stand: 1.11.05)
Das Verfassungsgerichtsurteil zum Kindergeld wird von der Verwaltung mittlerweile bei allen Anträgen berücksichtigt, außerdem wird geprüft.weiter »
Zusammenveranlagung nach einer Woche? (Stand: 1.11.05)
Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.weiter »
Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche Belastung (Stand: 1.11.05)
Therapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt.weiter »
Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung (Stand: 1.10.05)
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.weiter »
Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen (Stand: 1.10.05)
Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.weiter »
Vollzeitjob zwischen Zivildienst und Studium (Stand: 1.9.05)
Wenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet.weiter »
Zahlung auf das Rentenkonto des Exgatten (Stand: 1.9.05)
Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.weiter »

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