Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Kindergeld für im Ausland studierende Kinder (Stand: 1.7.10)
Aufenthalte vor Beginn oder nach Ende des Studiums zählen nicht bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer in Deutschland, soweit diese Dauer für den Kindergeldanspruch relevant ist.weiter »
Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung der Eltern (Stand: 1.7.10)
Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.weiter »
Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen (Stand: 1.7.10)
Mit zwei Schreiben äußert sich das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung.weiter »
Schwarz-gelbes Sparpaket (Stand: 1.6.10)
Durch das Sparpaket der Bundesregierung kommen auf Bürger und Unternehmen neue finanzielle Belastungen zu.weiter »
Wenn Kinder flügge werden... (Stand: 1.6.10)
Auch die Schulung beim zukünftigen Arbeitgeber gehört noch zur Ausbildungszeit, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.weiter »
Außergewöhnliche Belastung der Eltern eines behinderten Kindes (Stand: 1.6.10)
Der Unterhalt kann trotz eigenen Vermögens des behinderten Kindes als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.weiter »
Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 (Stand: 1.5.10)
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.weiter »
Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten (Stand: 1.4.10)
Wegen eines Musterverfahrens wird die Steuer in Hinsicht auf die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nur noch vorläufig festgesetzt. weiter »
Studiengebühren sind keine außergewöhnliche Belastung (Stand: 1.3.10)
Auch außergewöhnlich hohe Studiengebühren für den Besuch einen Privatuniversität stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.weiter »
Klage gegen niedrigere Altersgrenze vorerst gescheitert (Stand: 1.2.10)
Das Finanzgericht München hält die Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahren auch ohne erweiterte Übergangsregelung für rechtmäßig.weiter »

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