Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch (Stand: 1.11.12)
Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch.weiter »
Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung (Stand: 1.9.12)
Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben.weiter »
Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung (Stand: 1.9.12)
Damit ein Au-pair-Aufenthalt als kindergeldunschädliche Berufsausbildung gilt, muss der Aufenthalt von einem umfassenden Sprachunterricht begleitet sein.weiter »
Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten (Stand: 1.9.12)
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.weiter »
Besuchsfahrten zu den Kindern sind Kosten der Lebensführung (Stand: 1.8.12)
Kosten für Besuchsfahrten zu den getrennt lebenden Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.weiter »
Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar (Stand: 1.8.12)
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.weiter »
Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2013 (Stand: 1.7.12)
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.weiter »
Schulgeld an schweizerische Privatschule nicht abziehbar (Stand: 1.7.12)
Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.weiter »
Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zulässig (Stand: 1.7.12)
Der Bundesfinanzhof hält die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für verfassungsgemäß.weiter »
Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten (Stand: 1.6.12)
Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.weiter »

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