Das Gesetz bringt längere Fristen für die Steuererklärung, einen zwingenden Verspätungszuschlag für verspätete Steuererklärungen und mehr Automatisierung bei den Finanzämtern.weiter »
Setzt ein Studium eine längere Berufstätigkeit voraus, ist es - soweit es den Kindergeldanspruch betrifft - grundsätzlich nicht mehr Teil einer einheitlichen Erstausbildung.weiter »
Den Anspruch auf direkte Auszahlung des Kindergelds wegen mangelnder Unterstützung durch die Eltern kann ein Kind nur dann geltend machen, wenn es auch bedürftig ist.weiter »
Elterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen.weiter »
Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung können zumindest in Altfällen auch als Werbungskosten abziehbar sein.weiter »
Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.weiter »
Das Niedersächsische Finanzgericht sieht gleich eine ganze Reihe von Gründen, warum der Kinderfreibetrag zumindest im Jahr 2014 zu niedrig und damit verfassungswidrig war.weiter »
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.weiter »