Bei der Aufteilung des Kaufpreises in Anteile für Grund und Boden und Gebäude müssen Sie den jeweiligen Sachwert nach der Wertermittlungsverordnung von 1988 ermitteln.weiter »
Ist nur ein Miteigentümer einer Wohnung berechtigt, die Eigenheimzulage zu beanspruchen, dann erhält er trotzdem die Eigenheimzulage ungekürzt.weiter »
Die auf Ende 2000 befristeten ökologischen Zusatzförderungen nach dem Eigenheimzulagengesetz sind durch Gesetzesänderungen nochmals um zwei weitere Jahre verlängert worden.weiter »
Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben.weiter »