Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Einsprüche zur Abziehbarkeit von Arbeitsecken abgewiesen (Stand: 1.6.18)
Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zu häuslichen Arbeitszimmern abgewiesen, die nicht ausschließlich für betrufliche Zwecke genutzt werden.weiter »
Vorgaben beim Fahrtenbuch für Firmenwagen (Stand: 31.5.18)
Neben einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch sind noch weitere Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten, wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der tatsächlichen außerdienstlichen Nutzung bestimmt werden soll.weiter »
Nutzung von Firmenwagen mit der 1 %-Regelung (Stand: 31.5.18)
Auch besondere Konstellationen berücksichtigt das Bundesfinanzministerium in seinen Vorgaben für die Anwendung der 1 %-Regelung für einen Firmenwagen.weiter »
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (Stand: 31.5.18)
Die Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann statt mit der monatlichen Pauschale auch einzeln bewertet werden.weiter »
Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer (Stand: 30.5.18)
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen.weiter »
Bruttolistenpreis eines Importfahrzeugs für die 1 %-Regelung (Stand: 1.5.18)
Für ein Importfahrzeug, das im Inland nicht baugleich verfügbar ist, muss der Bruttolistenpreis für die 1 %-Regelung geschätzt werden.weiter »
Lohnsteuerfragen zu E-Bikes und Fahrradleasing (Stand: 1.5.18)
Die Finanzverwaltung hat erklärt, was bei der Überlassung von Fahrrädern und Elektrorädern an Arbeitnehmer zu beachten ist, insbesondere beim Leasing und Laden von E-Bikes im Betrieb.weiter »
Einsprüche zur Steuerfreiheit von Schichtzulagen abgewiesen (Stand: 1.4.18)
Nach einem ablehnenden Urteil des Bundesfinanzhofs hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Steuerfreiheit von Schichtzulagen per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.weiter »
Steuerpläne der neuen Regierungskoalition (Stand: 30.3.18)
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.weiter »
Glatteistest ist kein Arbeitsunfall (Stand: 1.3.18)
Selbst kleinste Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Das gilt auch für den Test der Straßenglätte vor der Fahrt mit dem Auto.weiter »

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