Die Gestaltung von Werbeanzeigen ist eher handwerklich als künstlerisch geprägt und daher keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt.weiter »
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden. weiter »
Mit der Änderung beim Tätigkeitsstättenbegriff sind auch geänderte Regeln bei Fahrtkosten zu beachten, insbesondere bei der Entfernungspauschale.weiter »
Bundesbank und Bundesfinanzministerium haben sich besorgt geäußert über den auch im Herbst 2013 noch außerordentlich geringen Anteil an SEPA-Zahlungen.weiter »
Anders als ein Übergangsgewinn darf ein beim Wechsel der Gewinnermittlungsart anfallender Übergangsverlust nicht gleichmäßig über drei Jahre verteilt werden.weiter »
Die Frage, ab wann die nachträglich fällige Steuer zu verzinsen ist, wenn ein Investitionsabzugsbetrag wegfällt, hat der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Unternehmen beantwortet.weiter »
Einige Urteile des Bundesfinanzhofs zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens will die Finanzverwaltung zumindest vorläufig nicht anwenden.weiter »