Das Finanzamt darf sich nicht generell beim Käufer bedienen, wenn das insolvente Unternehmen die Umsatzsteuer aus einem Verkauf im Insolvenzverfahren nicht abführt.weiter »
Der EU-Ministerrat hat Änderungen zum Ort der Erbringung einer Dienstleistung und ein neues Verfahren für die Mehrwertsteuererstattung beschlossen.weiter »
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.weiter »
Verbucht ein Unternehmen Über- und Doppelzahlungen seiner Kunden erst in späteren Jahren als erfolgswirksame Geldeingänge, ändert dies nichts an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.weiter »