Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.weiter »
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.weiter »
Eine Steuerermäßigung für die Umwandlung einer Versorgungszusage in eine Einmalzahlung kommt nicht in Betracht, wenn das dazu führende Ereignis vom Steuerpflichtigen selbst verursacht und die Ablösemöglichkeit zuvor festgelegt war.weiter »
Übernimmt die GmbH Reisekosten des Gesellschafter-Geschäftsführers, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Reise durch dessen Privatinteressen veranlasst oder wesentlich bestimmt wurde.weiter »
Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft - und damit deren Recht zum Vorsteuerabzug - sind unabhängig von zivilrechtlichen Fragen.weiter »
Der Kauf eines Grundstücks von Gesellschaftern zu annähernd marktüblichen Konditionen kann nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.weiter »
Während bisher die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zwingend zur Nichtselbständigkeit führte, lässt der Bundesfinanzhof jetzt unter gewissen Umständen auch die Bewertung als selbstständige Tätigkeit zu.weiter »
Die Bundesregierung beabsichtigt, zum 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital für eine GmbH von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen.weiter »