GmbH-Ratgeber

Erbringung der Stammeinlage (Stand: 1.3.06)
Bei einer Insolvenz muss der GmbH-Gesellschafter nachweisen können, dass er die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt hat.weiter »
Geld statt Urlaub ist keine verdeckte Gewinnausschüttung (Stand: 1.2.06)
Eine Abgeltungszahlung für Urlaub, den der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte, ist keine verdeckte Gewinnausschüttung.weiter »
Überstundenvergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer (Stand: 1.1.06)
Die Zahlung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ein hohes steuerliches Risiko dar.weiter »
Klagerecht einer GmbH & Co. KG (Stand: 1.12.05)
Die Klage einer GmbH & Co. KG ist auch zulässig, wenn die Klageschrift keinen Hinweis auf die Vertretung der Gesellschaft und der Komplementär-GmbH enthält.weiter »
Pflichtveröffentlichungen einer GmbH (Stand: 1.12.05)
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.weiter »
Die Finanzplanung der Großen Koalition (Stand: 12.11.05)
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.weiter »
Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften (Stand: 1.11.05)
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist.weiter »
Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen (Stand: 1.11.05)
Bei gleicher Zusage an zwei Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleicher Beteiligung steht beiden der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu.weiter »
Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer (Stand: 1.10.05)
Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.weiter »
Haftung einer Limited (Stand: 1.10.05)
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.weiter »

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