Personal, Arbeit und Soziales

Rückzahlung von Arbeitslohn (Stand: 1.9.06)
Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen.weiter »
Hochwertige Kleidung vom Arbeitgeber ist Arbeitslohn (Stand: 1.9.06)
Überlässt ein Textilhersteller seinen Mitarbeitern Kleidung, so ist dies als Arbeitslohn zu versteuern, selbst wenn dadurch in erster Linie der Verkauf eigener Produkte gefördert werden soll.weiter »
Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu (Stand: 1.8.06)
Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.weiter »
Abgeltung von Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit (Stand: 1.8.06)
Die Abgeltung eines Freizeitausgleichs für Feiertagsarbeit ist nicht steuerfrei, da die Feiertagsarbeit nicht zusätzlich vergütet, sondern ein Ausgleichsanspruch erworben wurde.weiter »
Was ist neu für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? (Stand: 1.7.06)
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.weiter »
Pkw-Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Stand: 1.6.06)
Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkws durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters, wodurch er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.weiter »
Änderungen zum 1. Juli 2006 (Stand: 1.6.06)
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.weiter »
Gestaltungsmöglichkeiten für Job-Tickets (Stand: 1.6.06)
Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.weiter »
Verbot der privaten Pkw-Nutzung (Stand: 1.5.06)
Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.weiter »
Umlage zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft (Stand: 1.5.06)
Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.weiter »

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