Personal, Arbeit und Soziales

Gegenwertzahlung beim Ausscheiden aus einer Versorgungsanstalt (Stand: 1.11.06)
Durch die Gegenwertzahlung beim Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.weiter »
Rückschenkung des Arbeitslohns (Stand: 1.11.06)
Ein Arbeitsverhältnis zwischen nahen Verwandten ist auch dann anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurückschenkt.weiter »
Abfindungen bei Arbeitsplatzwechsel im Konzern (Stand: 1.10.06)
Damit Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns steuerlich begünstigt sind, muss ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden.weiter »
Ausländische Saisonarbeitnehmer haben keinen Kindergeldanspruch (Stand: 1.10.06)
Auch ohne expliziten Ablehnungsbescheid der Familienkasse haben ausländische Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer keinen Anspruch auf Kindergeld.weiter »
Zuzahlung zum Job-Ticket (Stand: 1.10.06)
Durch eine Zuzahlung des Arbeitnehmers lässt sich die Freigrenze für Sachbezüge auch auf das Job-Ticket anwenden.weiter »
Höchstbeiträge für eine Gruppen-Direktversicherung (Stand: 1.10.06)
Auch ein Eigenanteil des Arbeitnehmers führt nicht dazu, dass seine Beiträge in die Durchschnittsberechnung einfließen, wenn der Direktversicherungsbeitrag über 2.148 Euro liegt.weiter »
Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern (Stand: 1.9.06)
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern muss einem Fremdvergleich standhalten.weiter »
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Arbeitgeber (Stand: 1.9.06)
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Vor allem Arbeitgeber sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen.weiter »
Rückzahlung von Arbeitslohn (Stand: 1.9.06)
Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen.weiter »
Hochwertige Kleidung vom Arbeitgeber ist Arbeitslohn (Stand: 1.9.06)
Überlässt ein Textilhersteller seinen Mitarbeitern Kleidung, so ist dies als Arbeitslohn zu versteuern, selbst wenn dadurch in erster Linie der Verkauf eigener Produkte gefördert werden soll.weiter »

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