Ab 2026 können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.weiter »
Auch wenn eine gesetzliche Regelung noch auf sich warten lässt, sind Arbeitgeber bereits jetzt zu einer genauen Dokumentation der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet.weiter »
Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für den Stellplatz des Dienstwagens, wird die Kostenübernahme nicht auf den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung angerechnet.weiter »
Neben Änderungen und Entlastungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 gelten ab 2026 noch viele weitere Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.weiter »
Sofern der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Auszahlung durch den Arbeitgeber beachtet hat, muss das Finanzamt eine Energiepreispauschale, auf die der Arbeitnehmer keinen Anspruch hatte, direkt vom Arbeitnehmer zurückfordern.weiter »
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden sieht vor, dass eine Homeoffice-Tätigkeit von bis zu 34 Tagen im Jahr keine Änderung des steuerlichen Status eines Grenzpendlers zwischen den beiden Ländern zur Folge hat.weiter »
Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten werden auch 2026 wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.weiter »
Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.weiter »
Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben, wodurch auch die Minijobgrenze auf 603 Euro im Monat steigt.weiter »