Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht sind unabhängig davon steuerfrei, ob die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind.
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Seit Beginn des Jahres gilt die Fifo-Methode statt eines gewichteten Durchschnittskurses bei der Bewertung von Wertpapierverkäufen.
Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.
Durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" werden zukünftig Rentenbezüge automatisch an das Finanzamt gemeldet.
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