Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Nachzahlungszinsen sind steuerliche Nebenleistungen und als solche generell nicht als Werbungskosten abziehbar.
Das Bundesfinanzministerium hat Muster und Hinweise für die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge veröffentlicht.
Macht ein Steuerzahler unplausible Angaben über die Verwendung von Vermögen, dann darf das Finanzamt Zinseinkünfte in Höhe von 3 % unterstellen.
Einsprüche gegen die Besteuerung von Kapitaleinkünften hat die Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
Hat ein geschlossener Immobilienfonds nur eine zeitlich begrenzte Vermietungsabsicht, dann darf das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht auch beim Gesellschafter überprüfen.
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