Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Das neue Abkommen regelt einen Informationsaustausch für die Zukunft. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über Regelungen für die Vergangenheit vereinbart.
Die Verlustbescheinigung für dieses Jahr muss bei der Bank bis zum 15. Dezember beantragt werden.
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
Nachdem Nachzahlungszinsen nicht steuerlich abzugsfähig sind, hält der Bundesfinanzhof auch Erstattungszinsen für steuerfrei.
Die Geschädigten kommen bei der Besteuerung von Scheinrenditen nun einigermaßen glimpflich davon.
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