Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Nachdem Nachzahlungszinsen nicht steuerlich abzugsfähig sind, hält der Bundesfinanzhof auch Erstattungszinsen für steuerfrei.
Die Geschädigten kommen bei der Besteuerung von Scheinrenditen nun einigermaßen glimpflich davon.
Die Finanzämter können mangels geeigneter Software nach wie vor einen Teil der Steuererklärungen noch nicht bearbeiten.
Die Kommission moniert einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Behandlung von Pensionseinrichtungen.
Ein Musterverfahren soll klären, ob der generelle Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen verfassungsgemäß ist.
Übersicht -
Eine Seite zurück