Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Änderungen für Kapitalanleger
Für Anleger gibt es zum Jahreswechsel keine wesentlichen Änderungen im Steuerrecht. Lediglich alte Freistellungsaufträge müssen um die Steueridentifikationsnummer ergänzt werden.
Zinserträge des Altersvorsorgevermögens sind keine Eigenbeiträge
Um die Altersvorsorgezulage zu erhalten, muss ein eigener Beitrag zum Altersvorsorgevermögen geleistet werden, denn die Gutschrift der Zinserträge allein zählt nicht als Eigenbeitrag.
Fiktiver Gewerbesteuerabzug für andere Einkünfte ist unzulässig
Dass sich für Gewerbetreibende der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer verringert, weil sie einen Steuerbonus für die gezahlte Gewerbesteuer erhalten, rechtfertigt keinen fiktiven Gewerbesteuerabzug beim Solidaritätszuschlag für andere Einkünfte.
Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
Kapitalanleger müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2015 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn sie Verluste nicht vortragen lassen wollen, sondern in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen wollen.
Freistellungsaufträge ohne Steueridentnummer werden ungültig
Alte Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer des Anlegers verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit.

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