Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
Aufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden.
Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtig
Von den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss.
Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften
An der Verfassungskonformität der betragsmäßigen Höchstgrenze für die Verlustverrechnung von Termingeschäften bestehen ernsthafte Zweifel.
Korrektur angerechneter Kapitalertragsteuer
Lässt sich im Nachgang nicht mehr nachweisen, dass die Kapitalertragsteuer bei einem Cum/Ex-Geschäft tatsächlich einbehalten wurde, kann das Finanzamt nachträglich zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.
Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
Der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler.

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