Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.
Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Anrechnung einer zumutbaren Belastung beim Abzug von Krankheitskosten abgewiesen.
Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums ist nicht automatisch die Erstausbildung abgeschlossen, wenn das folgende Masterstudium zeitlich und inhaltlich auf dem Bachelorstudium aufbaut.
Der Bundesfinanzhof hat gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann.
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