Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit schließt den Kindergeldanspruch auch dann nicht automatisch aus, wenn das Fernstudium im ersten Semester nur in geringem Umfang vorangetrieben wird, sofern das Studium hinreichend ernsthaft betrieben wird.
Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
Der Umzug in eine größere Wohnung, um erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, ist nicht ausschließlich beruflich veranlasst und führt daher nicht zu abziehbaren Umzugskosten.
Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
Auch wenn die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio notwendig ist, um an einem dort angebotenen medizinisch notwendigen Training teilzunehmen, sind die Mitgliedsbeiträge nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

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