Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen.
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten.
Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen.
Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
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