Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar.
Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen.
Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant.
Wenn ein Ehepaar umzieht, bei dem beide Ehegatten berufstätig sind, darf die Finanzverwaltung nicht die entsprechenden Fahrzeitveränderungen beider Ehegatten saldieren.
Auch bei ungewöhnlichen Dienstzeiten gibt es die Entfernungspauschale nur einmal am Tag.
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