Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
Auch ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, das der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse dient, berechtigt nicht zum Werbungskostenabzug.
Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs
Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.
Aufwendungen für Fachkongresse als Werbungskosten
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn private Interessen nicht ins Gewicht fallen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
Aktien gehören nicht zu Abfindung
Ein in einem Aufhebungsvertrag vereinbarter Verzicht auf Rückübertragung von Aktien führt nicht zu erneuten Einnahmen aus dem Dienstverhältnis.

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